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Ein Anfänger sollte ein gut ausgebildetes Pferd kaufen - versuchen Sie nicht ein unausgebildetes Pferd zu kaufen. Der Kostenvorteil kann sich leicht zum Nachteil wenden. Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne bei der Suche nach ihrem Traumpferd.
Seien Sie sich im Klaren über die durchschnittlichen monatliche. Kosten der Haltung, die regional unterschiedlich sein können:
Unterbringung in Laufstall/Weide | 240 € - 300 € |
Haftpflichtversicherung | 5 € |
Wurmkuren/Impfungen | 25 € |
Tierarzt (Krankheiten/Verletzungen) | 50 € |
Hufschmied (Standardbeschlag alle 2 Monate) | 70 € |
Futtermittel (nur Zusatz) | 30 € |
Pflegemittel | 25 € |
mtl. Kosten (Anhaltswert) | 445 € - 505 € |
Haben Sie ein geeignetes Pferd gefunden, schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag ab, dessen Wirksamkeit vom Ergebnis einer "Ankaufsuntersuchung" eines Tierarztes ihrer Wahl auf gesundheitliche Geeignetheit für den vorgesehenen Verwendungszweck abhängt (aufschiebende oder auflösende Bedingungen gem. § 158 BGB). Der Käufer trägt die Kosten der Untersuchung sofern das Ergebnis ohne Befund ist, anderenfalls der Verkäufer.
Insbesondere wenn der Verkäufer seine Sachmängelhaftung (für gesundheitliche Mängel) wirksam im Kaufvertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt hat, empfiehlt es sich für den Käufer, eine Ankaufsuntersuchung in Auftrag zu geben.
Achten sie darauf, dass Ihnen mit dem Pferd dessen Equidenpass und die Eigentumsurkunde ausgehändigt werden.
Mit Besitzübergang des Pferdes geht auch die Haftung für Schäden, die durch das Pferd verursacht werden, auf Sie über. Denken Sie daran, rechtzeitig eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abzuschließen.
Für die Teilnahme an Turnieren und (Freizeit-) Veranstaltungen, die von einem dem IPZV e.V. angeschlossenen Verein durchgeführt werden, sind die Bestimmungen des IPZV e.V. gemäß IPO Nationale Bestimmung bindend:
25.4 Impfbestimmungen Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen sind wie folgt durchzuführen und im Equidenpass zu dokumentieren:
25.4.1 Grundimmunisierung: Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Die ersten zwei Impfungen müssen im Abstand von 28 bis höchstens 70 Tagen erfolgt sein bzw. erfolgen. Die dritte Impfung muss im Abstand von sechs Monaten (+ 21 Tagen) nach der zweiten Impfung erfolgt sein bzw. erfolgen.
25.4.2 Wiederholungsimpfungen müssen im Abstand von sechs Monaten (+ 21 Tagen) erfolgt sein bzw. erfolgen.
25.4.3 Eine Teilnahme an einer Veranstaltung ist möglich, wenn: • von der Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung 14 Tage vergangen sind • bei Wiederholungsimpfungen und der dritten Impfung der Grundimmunisierung 7 Tage nach der letzten Impfung vergangen sind.
25.4.4 Bei fehlender Information über die Grundimmunisierung im Pferdepass kann ein Turnierstart dennoch erfolgen, wenn das Pferd in den letzten drei Jahren regelmäßig, das heißt im Abstand von maximal sechs Monaten + 21 Tagen, nachweislich geimpft wurde.
25.4.5 Eine Impfung gegen Herpes und Tetanus wird empfohlen.